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Uferschutz

 

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Dort, wo die Ufer noch naturbelassen sind, üben außerdem die Uferpflanzen eine Schutzfunktion aus, indem sie das angrenzende Land vor der Erosion durch den Wellenschlag bewahren. Daher gilt es, die Ufer nicht zu verbauen und an den Seen die noch bestehenden Schilfbestände bzw. an den Fließgewässern die vorhandenen Hecken und Bäume zu erhalten. Der Uferschutz erstreckt sich im Bereich von Seen über einen 500 m breiten Landstreifen und entlang von Fließgewässern über einen 20 m breiten Geländestreifen. Innerhalb dieser Zonen ist auch u. a. das Campieren sowie das Ablagern von Abfällen untersagt.

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