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Allmein

 

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Ein alter Nenzinger Spruch lautet: „Vom Maistag (1. Mai) an ist man dem Vieh nur noch eine Schelle schuldig.” Demnach sollte das Vieh für sein Fortkommen selbst sorgen und den Heustock des Bauern nicht mehr belasten. Dies geschah dadurch, dass die “allgemeine Atzung” (die Beweidung der Auen und die Alpsömmerung) durchgeführt wurde. Bis Ende April waren die Felder zur allgemeinen Atzung freigegeben, danach die Wiesen und Bergmähder. Eine wichtige Zubuße bildeten auch die Allmeingründe (die Auen entlang der Ill). Ab Mai war je nach Witterung der Austrieb in die verschiedenen Auen allgemein gestattet. Dort mussten die Bauern ihr Vieh selbst beaufsichtigen. Nach der Auffahrt auf die Alpen wurde das Vieh vom Alppersonal gehütet. Im Herbst war die Benützung der Auen gleich wie im Frühjahr geregelt.

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