What the law says
Legislation in 1993: this is a quotation of the pertinent legal passages
| SchOG (Schulorganisationsgesetz) | German | English |
| §9/2 | Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen (Grundschule) eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration behinderter Kinder zu vermitteln ... | |
| §8a/1 | Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (§8Abs.!) sind berechtigt, die allgemeine Schulpflicht entweder in einer für sie geeigneten Sonderschule oder Sonderschulklasse oder in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volksschule (Abs. 2 letzter Satz) zu erfüllen, soweit solche Sonder- oder Volksschulen vorhanden sind und der Schulweg den Kindern zumutbar oder der Schulbesuch auf Grund der mit Zustimmung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes erfolgten Unterbringung in einem der Schule angegliederten oder sonst geeigneten Schülerheim möglich ist. |
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