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Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Eltern, deren Kinder eine anerkannte Behinderung haben, werden von verschiedenen Seiten informiert und unterstützt (Frühe Intervention, Therapie, Kindergarten, etc.). Dies geschieht im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (frühkindliche Untersuchungen) lange bevor das Kind schulpflichtig wird.
Innerhalb des Schulsystems gibt es dann zwei Organisationen, die die Aufgabe haben, sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen und Eltern zu beraten:
1. Sonderpädagogische Zentren. Eine der wichtigsten Aufgaben dieser Institutionen ist es, Eltern zu beraten und auch einen Katalog von Maßnahmen und Strategien zu erstellen, die geeignet sind, das Kind in seinen besonderen Bedürfnissen zu unterstützen.
2. Bezirksschuräte. Der Bezirksschulrat trifft die Entscheidung über die Anerkennung sonderpädagogischen Förderbedarfs - entweder auf Antrag der Eltern des Kindes, der Schule, die das Kind besucht, oder aus eigener Initiative. Bevor eine derartige Entscheidung getroffen wird, muss der Bezirksschulrat ein Gutachten des Direktors des zuständigen Sonderpädagogischen Zentrums, eines Arztes (falls nötig) und eines Schulpsychologen (nur mit elterlichem Einverständnis) einholen.
Der Bezirksschulrat informiert und berät Eltern bezüglich
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