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Geschützte Pflanzen

 

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Bereits in den Anfängen der Naturschutzbestrebungen erkannte man, dass seltene oder in ihrem Bestand bedrohte Pflanzenarten vor dem Aussterben nur gerettet werden können, wenn entsprechende Schutzbestimmungen erlassen und auch eingehalten werden. Um eine bedrohte Pflanzenart zu erhalten, muss dafür gesorgt werden, dass in erster Linie ihre Vermehrung gesichert ist. Wenn aber z. B. die Blüten abgerissen werden, kann zumindest die Vermehrung durch Samen nicht mehr erfolgen. Die vollkommen geschützten Pflanzen und deren Teile dürfen weder ausgegraben noch gepflückt oder auf sonstige Weise beschädigt bzw. beeinträchtigt werden. Andere wildwachsende Pflanzen dürfen für den persönlichen privaten Gebrauch maßvoll genutzt werden, d. h. es dürfen keine erheblichen Nachteile für die Natur oder andere Naturnutzungen entstehen. Ebenso wichtig wie diese Schutzbestimmungen ist heute der Schutz des Lebensraumes (Biotops) vor Entwässerung, Düngung usw.

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