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Schutz von Naturhöhlen

 

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Wegen ihrer naturwissenschaftlichen Bedeutung oder ihres besonderen Gepräges wurden auch die Naturhöhlen und deren Umgebung unter Schutz gestellt. Die Bezirkshauptmannschaften führen ein sogenanntes Höhlenbuch, in dem die geschützten Höhlen eingetragen und beschrieben sind. Die Erforschung und “Befahrung” (Fachausdruck für das Begehen) einer Naturhöhle darf nur mit Zustimmung der Behörde durchgeführt werden. Leider kommt es heute noch vor, dass Amateurforscher und Sammler diese Bestimmung missachten und unerlaubterweise in geschützte Höhlen vordringen. Auf diese Weise wurde schon oft der wissenschaftlich aufschlussreiche Inhalt einer Höhle beschädigt oder entfernt. Besonders in Tropfsteinhöhlen verlocken die aus Kalksinter entstandenen Zapfen und Säulen zum Diebstahl. In Vorarlberg stehen derzeit 14 Höhlen unter Schutz.

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