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Schutz von Gletschern

 

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Die Gletscher gehören zu den letzten Resten einer größtenteils unberührten Naturlandschaft. Sie sind praktisch vom Menschen noch ungenutzt, sind frei von Lärm und von der Technik weitgehend verschont. Die Gletscher stellen eine wertvolle Trinkwasserreserve dar. Außerdem bilden sie ein umfangreiches Forschungsfeld für verschiedene Naturwissenschaften. Die Bestrebungen, auch in Vorarlberg den Gletscherschilauf einzuführen, wurden durch die rechtzeitige Unterschutzstellung sämtlicher Gletscher gesetzlich unterbunden. Das Landschaftsschutzgesetz von 1982 verbietet nämlich jegliche Veränderung im Bereich von Gletschern und deren Einzugsgebieten.

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