blindIm Jahre 1973 wurde in Vorarlberg das Raumplanungsgesetz erlassen. Es verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Flächenwidmungsplanes, durch den ein ungeordnetes Wachstum des Siedlungsgebietes verhindert und die Erhaltung des wertvollen landwirtschaftlichen Bodens und Erholungsraumes gesichert werden soll.
Die Ziele der Raumplanung bestehen darin, das Gemeindegebiet so zu nutzen und zu gestalten, dass den voraussehbaren kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen seiner Bevölkerung entsprochen wird.
Im Flächenwidmungsplan können folgende Widmungen seitens der Gemeindevertretung festgelegt werden:
Bauflächen: BM (rot) = Wohngebiet
BB (violett) = Betriebsgebiet
BM (braun) = Mischgebiet
Bauerwartungsflächen: BW (rotweiß schraffiert)
Freiflächen: FL (weiß) = Landwirtschaftsgebiet
FS (gelb) = Sondergebiet
FF (grün) = Freihalteflächen
Verkehrsflächen: Straßen, Seilbahnen u. dgl.
Vorbehaltsflächen: für verschiedene öffentliche Bauten, wie Schulen, Kindergarten, Altersheim, Krankenhaus, Friedhof, Wasserwerk usw.
Der Flächenwidmungsplan wird alle 5 Jahre dahingehend überprüft, ob für eine Änderung, die nur aus ganz wichtigen Gründen erfolgen darf, die Voraussetzungen gegeben sind.