Der Weg zum genetischen Fingerabdruck
Mit der Einführung der DNA-Analyse hat sich in der gerichtlichen
Spurenkunde eine revolutionäre Wende vollzogen. Die Individualisierung
von biologischen Spuren war von je her ein Hauptanliegen der Rechtspflege.
Mit Hilfe der DNA-Analyse kann es gelingen, den Verursacher von Spuren
zu identifizieren oder aber auszuschließen. Das Verfahren ist inzwischen
so weit ausgereift, dass auf konventionelle Blutgruppenbestimmungen verzichtet
werden kann.
1985 beschäftigte sich der britische Molekularbiologe ERIC JEFFREY
mit der Erforschung einer Erbkrankheit. Zufällig entdeckte er dabei,
dass sich zwischen den eigentlichen Genen (also den Teilen der DNA, die
einen Code für ein Protein zeigen) weitere zusätzliche Abschnitte
befinden, in denen eine Vielzahl von Informationen vorhanden sind. Diese
zwischen den eigentlichen Genen liegenden Informationen sind - mit Ausnahme
bei eineiigen Zwillingen - von Mensch zu Mensch verschieden.
Jeffrey erkannte, dass seine Entdeckung zu Identifizierungszwecken dienen
könnte und publizierte sie. Die DNA-Analyse wurde vorerst von der
britischen Einwanderungsbehörde verwendet. Immigranten müssen
dort nämlich nachweisen, dass sie bereits Verwandte im Lande haben.
Im Jahre 1986 ereignete sich in einer englischen Kleinstadt eine Serie
von Mädchenmorden. Da sehr wenig Spurenmaterial gesichert werden
konnte, entschloss sich Scottland Yard, das DNA-Verfahren anzuwenden.
In einer Rasterfahndung wurden alle männlichen Einwohner der besagten
Kleinstadt überprüft und Vergleichsblut wurde abgenommen. Dies
führte zur Ausforschung des Täters. Das DNA-Verfahren wurde
vom FBI übernommen und verbessert. Auch einige europäische Institute
begannen auf diesem Sektor zu forschen.
In Österreich wurde im kriminalistischen Bereich die DNA-Analyse
erstmalig bei Mordfällen UNTERWEGER und POBORNIKOFF angewandt. Beide
Fälle beziehen sich auf Vorarlberg und werden vom INSTITUT FÜR
RECHTSMEDIZIN BERN (Prof. DIRNHOFER) bearbeitet.
Die DNA-Analyse ist ein Vergleich von Bandenmustern:
Stimmen die Bandenmuster zwischen der Spur und einer mit der Spur in
Zusammenhang gebrachten Person an allen untersuchten genetischen Merkmalen
überein, ist diese Person als Spurenleger eingeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit,
mit der diese Person tatsächlich der Spurenleger ist, kann statistisch
berechnet werden. Sie liegt in der Regel über 1:1000 und kann höher
sein als 1:100 Millionen.
Besitzt umgekehrt eine mit einer bestimmten Spur in Zusammenhang gebrachte
Person keines der DNA-Stücke, wie sie in der Spur vorhanden sind,
so kommt diese Person nicht als Spurenverursacher in Betracht und ist
somit ausgeschlossen.
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