Frontpage Frontpage von Welt der Biologie

Übersicht

GENETIK

Anwendung der Gentechnik in der Kriminalistik (3)

Zum Seitenanfang

Der Weg zum genetischen Fingerabdruck

Mit der Einführung der DNA-Analyse hat sich in der gerichtlichen Spurenkunde eine revolutionäre Wende vollzogen. Die Individualisierung von biologischen Spuren war von je her ein Hauptanliegen der Rechtspflege. Mit Hilfe der DNA-Analyse kann es gelingen, den Verursacher von Spuren zu identifizieren oder aber auszuschließen. Das Verfahren ist inzwischen so weit ausgereift, dass auf konventionelle Blutgruppenbestimmungen verzichtet werden kann.

1985 beschäftigte sich der britische Molekularbiologe ERIC JEFFREY mit der Erforschung einer Erbkrankheit. Zufällig entdeckte er dabei, dass sich zwischen den eigentlichen Genen (also den Teilen der DNA, die einen Code für ein Protein zeigen) weitere zusätzliche Abschnitte befinden, in denen eine Vielzahl von Informationen vorhanden sind. Diese zwischen den eigentlichen Genen liegenden Informationen sind - mit Ausnahme bei eineiigen Zwillingen - von Mensch zu Mensch verschieden.

Jeffrey erkannte, dass seine Entdeckung zu Identifizierungszwecken dienen könnte und publizierte sie. Die DNA-Analyse wurde vorerst von der britischen Einwanderungsbehörde verwendet. Immigranten müssen dort nämlich nachweisen, dass sie bereits Verwandte im Lande haben.

Im Jahre 1986 ereignete sich in einer englischen Kleinstadt eine Serie von Mädchenmorden. Da sehr wenig Spurenmaterial gesichert werden konnte, entschloss sich Scottland Yard, das DNA-Verfahren anzuwenden.

In einer Rasterfahndung wurden alle männlichen Einwohner der besagten Kleinstadt überprüft und Vergleichsblut wurde abgenommen. Dies führte zur Ausforschung des Täters. Das DNA-Verfahren wurde vom FBI übernommen und verbessert. Auch einige europäische Institute begannen auf diesem Sektor zu forschen.

In Österreich wurde im kriminalistischen Bereich die DNA-Analyse erstmalig bei Mordfällen UNTERWEGER und POBORNIKOFF angewandt. Beide Fälle beziehen sich auf Vorarlberg und werden vom INSTITUT FÜR RECHTSMEDIZIN BERN (Prof. DIRNHOFER) bearbeitet.

Die DNA-Analyse ist ein Vergleich von Bandenmustern:

Stimmen die Bandenmuster zwischen der Spur und einer mit der Spur in Zusammenhang gebrachten Person an allen untersuchten genetischen Merkmalen überein, ist diese Person als Spurenleger eingeschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Person tatsächlich der Spurenleger ist, kann statistisch berechnet werden. Sie liegt in der Regel über 1:1000 und kann höher sein als 1:100 Millionen.

Besitzt umgekehrt eine mit einer bestimmten Spur in Zusammenhang gebrachte Person keines der DNA-Stücke, wie sie in der Spur vorhanden sind, so kommt diese Person nicht als Spurenverursacher in Betracht und ist somit ausgeschlossen.

Zum Seitenanfang

Welt der Biologie

 Frontpage Anatomie/Physiologie Botanik Cytologie
Evolution Genetik Humanbiologie Ökologie
Sexualbiologie Zoologie Geschichte Texte, Referate
Sehenswert Kontakt Physik