Louise Brown
Die Geschichte des Retortenbabys Louise Brown nahm am 12. Nov. 1977
seinen Lauf, als Dr. Patrick Steptoe einen Acht-Zell-Embryo Lesley Brown
innerhalb eines natürli-chen Zyklus transferierte.
Rund 4 Monate später, am 14 März 1978, wurde an Lesley Brown
eine invasive PND (pränatale Diagnostik) durchgeführt.
Am 25. Juli 1978 war es dann endlich soweit:
Das erste Retortenbaby der Geschichte sorgte für großes Aufsehen.
Das 2.600 Gramm schwere Baby, Louise Brown, erblickte in Oldham bei Manchester
um 23:47 Uhr per Kaiserschnitt das Licht der Welt. Mit diesem Schritt,
hatten der Biologe Robert Edwards und der Gynäkologe Patrick Steptoe
eine neue Ära der Medizin eingeleitet.
Ein Eileiterverschluss hatte bei Lesley Brown eine natürliche Schwangerschaft
unmöglich gemacht.
"Ich habe nicht Gott gespielt, sondern nur der Natur nachgeholfen",
so der Frauenarzt Steptoe nach der problemlosen Operation.
Heute ist aus dem vielbestaunten Baby eine selbstbewusste junge Frau
geworden. Die 21-jährige Louise Brown ist überzeugt: "Ich
bin kein Monster, sondern ganz normal im Bauch meiner Mutter aufgewachsen."
Seit diesem spektakulären Ereignis 1978, kamen schon mehr als 300.000
Babys, deren Leben im Reagenzglas begann, zur Welt. Allein in Deutschland
werden jährlich 5.000 Babys durch künstliche Befruchtung gezeugt
- Tendenz steigend.
Die Kehrseite dieses Fortschritts:
Mit dieser Entdeckung gehen nicht nur langjährige Kinderwünsche
in Erfüllung, sondern es wird auch die Möglichkeit gegeben,
an einem ganz großen Rad zu drehen: das Spiel mit dem menschlichen
Erbgut, - der Griff nach den Genen, der mit großer Gewissheit nicht
zu verhindern ist.
Dank der "Mikromanipulation", durch die jetzt auch schwächliche
Spermien den Weg in die Eihülle finden, und der IVF, versucht man
der steigenden Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen gezielt entgegen
zu wirken.
Seit der Geburt von Louise Brown vor zwanzig Jahren hat sich die Reproduktionsmedizin
rasant entwickelt. Für eine künstliche Befruchtung reicht heute
eine einzige Samenzelle aus.
Begriffserklärung
1 In-vitro-Befruchtung
Die Befruchtung erfolgt außerhalb des Organismus, in vitro. Kinder,
die auf dem Weg einer Zeugung im Reagenzglas entstehen, werden daher in
unserer Umgangssprache Retortenbabys genannt. Das technische Verfahren
ist weitgehend abgeklärt. Man ent-nimmt dabei nach vorangegangener
Behandlung mit Hormonen durch die Bauchdecke der Frau reife Eizellen aus
den Eierstöcken und bringt sie in einer Nährlösung aus
Blutserum und Spurenelementen mit dem männlichen Samen zusammen.
Die auf diese Weise befruchteten Eizellen werden im Brutschrank für
48 bis 60 Stunden aufbewahrt. Anschließend wird der Embryo im Zwei-
bis 16-Zellstadium in die entsprechend unter Anwendung von Hormonen vorbereitete
Gebärmutter eingepflanzt, wo er sich dann im günstigsten Fall
in die Schleimhaut einnistet. Dieses Verfahren wird auch "extrakorporale
Befruchtung" oder "In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer"
bezeichnet.
Zusammenfassend sind die Schritte einer künstlichen Fortpflanzungstherapie
folgende:
Hormonbehandlung -Punktion -IVF oder ICSI - Embryonentransfer
2 ICSI
Diese Abkürzung steht für "Intra-Cytoplasmatische-Spermien-Injektion".
In die per Punktion entnommenen Eizellen wird unter dem Mikroskop jeweils
eine einzelne Samenzelle eingebracht. Die Ei- und Samenzellen werden gewaltsam
zusammengebracht. Auch hier werden die (max. drei) Eizellen nach der Befruchtung
und begonnener Zellteilung nach zwei Tagen in die Gebärmutter eingesetzt.
Die Sa-menzellen müssen weder den Weg bis zur Eizelle, noch das Eindringen
in die Eizelle aus eigener Kraft schaffen.
Die Befruchtung findet also außerhalb des Körpers statt.
Manchmal sind die Spermien des Mannes nicht beweglich genug, um in eine
Eizelle einzudringen und dadurch eine Befruchtung herbeizuführen.
Hier kann mittels einer feinen Nadel ein einzelnes Spermium in die vorher
entnommene Eizelle eingebracht werden.
3 Embryonen-Transfer
So heißt der Vorgang, wenn die befruchteten Eizellen, die aufgrund
der begonnenen Zellteilung nun schon "Embryo" heißen,
in die Gebärmutter eingesetzt werden. Dies geschieht ca. zwei Tage
nach der Punktion auf ähnliche Weise wie eine Insemination. Direkt
nach dem Einspritzen der kleinen Menge Flüssigkeit in die Gebärmutter
wird die Spritze und der winzige Schlauch unter dem Mikroskop kontrolliert,
ob auch wirklich alle vorbereiteten Embryonen übertragen wurden.
Es wäre unsagbar schade, wenn etwas im Schlauch "hängen
bleiben" würde.
4 Klonen
Wenn man einen Embryo im 8- oder 16-Zellstadium durchschneidet, dann
entwickeln sich aus den zwei Hälften genetisch vollkommen identische
Zwillinge, so genannte Klone. Es heißt, dass zumindest im Ausland
Versuche der Teilung (Mikromanipulation) menschlicher Embryonen stattfinden.
Eine weitere Form des Klonierens besteht in der Übertragung von Zellkernen.
Im Tierversuch war es möglich, den Zellkern einer Körperzelle
in eine entkernte Zygote zu übertragen und hieraus ein Tier sich
entwickeln zu lassen, das genetisch identisch war mit dem Tier, von dem
die Körperzelle stammte (Schaf "Dolly").
Chimären: Es besteht die Möglichkeit, während der
ersten Zellteilungen nach der Befruchtung omnipotente Zellen aus verschiedenen
In-vitro-Befruchtungen in einen Zellverband zu bringen. So ist es gelungen,
Mäuse zu züchten, deren Felle die Merkmale von 4 Elternteilen
aufwiesen. Auch omnipotente Zellen von Schaf und Ziege brachte man in
einen Zellverband. Es wurde ein Tier geboren, bei dem ein Teil der Organe
und Körperteile von den vom Schaf stammenden Zellen, der andere Teil
von den von der Ziege stammenden Zellen gebildet wurde.
Hybride entstehen, wenn Ei und Samenzelle von verschiedenen Arten
vereinigt wer-den. Es entsteht ein Lebewesen, dessen Zellen die Erbanlagen
zweier Elternarten enthalten.
Das Klonen von Menschen, sowie die Bildung von Chimären und Hybriden
aus Mensch und Tier stellen krasse Verstöße gegen die Menschenwürde
dar und sind unter Strafe verboten.
5 In-vivo-Befruchtung oder Insemination
Spermaflüssigkeit wird mittels einer Spritze und einem sehr dünnen
Schlauch direkt in die Gebärmutter gespritzt. Dies kann ohne Betäubung
geschehen. Für die Samenzellen ist somit die erste Hürde, nämlich
der Eingang von der Scheide zur Gebärmutter überwunden. Den
restlichen Weg durch die Eileiter bis zu den Eierstöcken müssen
die Samenzellen selbst schaffen. Ebenso das Eindringen in die Eizelle,
also die eigentliche Befruchtung.
Die Befruchtung findet also innerhalb des Körpers statt, am und
im lebenden Organismus, also "in vivo".
Rechtlich und ethisch ist es von großer Bedeutung, ob der Samenspender
der eigene Ehemann (homologe Insemination) oder ein fremder Samenspender
(heterologe Insemination) ist.
6 Embryo-Konservierung
Dies ist die Bezeichnung für das tiefgefrorene Aufbewahren von befruchteten
Eizellen. Da durch die Hormonbehandlung meist mehr Eizellen gewonnen werden,
als für die einzelne Behandlung nötig/möglich sind, ist
es erlaubt, die überzähligen Zellen nach der Befruchtung tiefgefroren
aufzubewahren. Die Zellen werden etwa in dem Stadium eingefroren, wie
sie in die Gebärmutter eingesetzt werden würden: sie sind mit
der Samenzelle verschmolzen und haben schon begonnen sich zu teilen. Will
man diese Zellen später verwenden, ist es leider nicht zu 100 % gewährleistet,
dass sie den Auftau-Vorgang unbeschadet überstehen.
Warum können manche Paare keine Kinder bekommen?
* Unregelmäßiger Eisprung bei der Frau
* Schlechte Samenqualität des Mannes
* Samen und Eizelle passen nicht richtig zusammen und es kommt zu keiner
Befruchtung.
* Samen und Eizelle treffen nicht zusammen.
* Die Embryonalentwicklung wird unterbrochen.
In den meisten Fällen kann mit Medikamenten geholfen werden
Wie Erfolg versprechend ist eine Behandlung?
Die Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft liegen bei einer einfachen
Hormonbehandlung in Verbindung mit einer Insemination zwischen 25 % und
30 % pro Zyklus. Ist die Fruchtbarkeit nachhaltiger gestört, muss
über eine IVF- oder ICSI-Behandlung bei etwa 70 bis 80 Prozent der
Paare eine Schwangerschaft erzielt werden.
Risiken für die Patientin:
Bei regelmäßiger Kontrolle der Behandlung sind ernsthafte
Nebenwirkungen selten. In etwa 1-2 % kann die hormonelle Stimulation zu
einer Überfunktion der Eierstöcke führen, was zu Flüssigkeit
im Bauchraum und zu Leibschmerzen führt. Eine erhöhte Gefahr
an Krebs zu erkranken ist nach heutiger Kenntnis nicht vorhanden. Allerdings
ist durch eine IVF-Behandlung die Wahrscheinlich-keit auf eine Mehrlingsschwangerschaft
erhöht
Sonja Spiegel, Nadja Steffenhagen
Überzählige Embryonen
1988 Edward Hitchcock verpflanzt einer 60-jährigen Frau und einem
40-jährigen Mann, die an Parkinson leiden, fötales Hirngewebe.
1990 In den USA wird das erste Kind geboren, an dem eine Präimplantati-onsdiagnostik
durchgeführt wurde. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden
künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen genetisch untersucht.
1991 Das Embryonenschutzgesetz tritt in Kraft, welches Verbote von künstli-cher
Befruchtung ohne beabsichtigte Schwangerschaft, Klonierung, Keimbahnmanipulation
und vorgeburtliche Geschlechtsuntersuchung enthält.
1993 In den USA kloniert der Wissenschaftler Jerry Hall "nicht entwicklungsfähige"
menschliche Embryonen.
1994 Zustimmung zur Transplantation fötaler Zellen in das Gehirn
von Parkinson-Patienten durch die Ethikkommission in München.
1995 Bill Clinton ist gegen Embryonenforschung, die Erzeugung von Embryonen
zu Forschungszwecken soll nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert
werden.
1995 Klaus Diedrich will bei künstlich erzeugten Embryonen die Präimplantationsdiagnostik
anwenden, was in Deutschland aber verboten ist.
1996 In Großbritannien werden über 3000 befruchtete Eizellen,
die Reste von künstlichen Befruchtungen, vernichtet, da man sie nicht
länger als fünf Jahre aufbewahren darf.
1997 Bei einer US-Tagung wird bekannt gegeben, dass Zellkulturen aus Stammzellen
abgetriebener Embryonen entwickelt wurden.
1998 Die Keimbahnmanipulation darf in den USA nicht öffentlich gefördert
werden.
1998 Die Zentrale Ethikkommission spricht sich gegen die Übertragung
von fötalem Gewebe auf Menschen mit der Parkinson-Krankheit aus.
1998 Gearhart und James Thomson geben zu, embryonale Stammzellen gezüchtet
zu haben. Thomson nutzte "überzählige" Embryonen aus
künstlichen Befruchtungen, während Gearhart unreife Keimzellen
von abgetriebenen Föten verwendete.
Embryonen als Ersatzteillager
Das Fortpflanzungsmedizingesetz und die Bundesverfassung schreiben vor,
dass keine überzähligen Embryonen entstehen dürfen. Gesetzlich
gesehen spricht man von einem Embryo erst dann, wenn eine Kernverschmelzung
stattgefunden hat. Davor spricht man noch von imprägnierten Eizellen.
Es dürfen also nicht mehr imprägnierte Eizellen zu Embryos entwickelt
werden, als man innerhalb eines Zyklus benötigt. Um Mehrlingsschwangerschaften
zu vermeiden, dürfen es aber höchstens drei sein.
In England ist es bereits erlaubt, bis zu 14 Tage alte Embryos genetisch
identisch zu vervielfältigen, um ihnen Stammzellen zu entnehmen.
Die Forscher hoffen, aus den Stammzellen neues Gewebe oder Organe züchten
zu können. Sie wissen jedoch, dass das Klonen nicht die einzige Methode
ist, um diese wertvollen Alleskönner" zu gewinnen. Man könnte
die embryonalen Stammzellen auch aus dem Gewebe des Erwachsenen gewinnen.
Allerdings glaubt man, dass man nur dann eine führende Position in
der Gentechnik erobern kann, wenn man im Klonen einen Fortschritt macht.
Sicherlich gibt es auch einige Vorteile zu diesem Thema. Man erhofft
sich beispielsweise, dass man aus dem Gewebe Ersatzorgane und Ersatzgewebe
für zahlreiche Therapien züchten kann. So könnte man Parkinson-Kranken
und Querschnittsgelähmten helfen. Auch bei uns wird das Interesse
der Wissenschaftler geweckt. Besonders interessiert sind sie an den so
genannten Stammzellen. Aus diesen lässt sich zwar kein kompletter
Organismus mehr züchten, doch sie enthalten Informationen, um untergegangenes
Gewebe zu ersetzen.
Vertreter der christlichen Kirche reagieren mit Protesten. Vielen ist
nicht klar, dass man beim "Therapeutischen Klonen" bereits gezeugtes
Menschenleben vernichtet. Es ist nicht fair, Embryonen nur zu zeugen,
um das Leben anderer Menschen zu verbessern oder zu verlängern. Es
ist nicht richtig, dass man Krankheiten "nur durch Klonen und Töten
heilen kann". Ein menschlicher Embryo ist bereits menschliches Leben,
das sollte respektiert werden.
Embryonen als medizinisches Material
Soweit die Forschung höchstrangige Forschungsziele benennt und
ausschließlich über die Forschung mit menschlichem Keimgut
diese Ziele erreichen kann, scheint Forschung legitim, jedoch nur soweit
"überzählige Embryonen" zur Verfügung stehen.
Die "Ingebrauchnahme" menschlichen Lebens und dessen Zeugung
durch Forscher, um damit verbrauchend zu experimentieren, ist nicht mit
dem Verständnis der Achtung des menschlichen Lebens zu vereinbaren.
Bei der Erzeugung zur geplanten Vernichtung kann von Achtung und Respektierung
menschlichen Lebens nicht mehr die Rede sein.
Forschungsziele sind unter anderem:
* Verbesserung der IVF-Methode
* Aufzucht außerhalb des Mutterleibes
* Heilung von genetisch bedingten Leiden
* Analyse von genetisch bedingten Leiden
* Erkenntnisse in der Krebsforschung
* Erkenntnisse in der Medikamentenforschung
Der Wert der Embryonenforschung für den medizinischen Fortschritt
ist nach heutiger Sicht kaum zu unterschätzen. Sie hilft bei der
Entwicklung von Therapien gegen Unfruchtbarkeit, die Entwicklung von Maßnahmen
zur Verhinderung von Fehlgeburten, die Entwicklung von Therapien gegen
Krebs, die Weiterentwicklung der Präimplantationsdiagnostik, die
Entwicklung von neuen Therapien auf Basis von Stammzellen für fast
alle bedeutenden Krankheiten, wie z. B. Diabetes, Parkinson, Herzinfarkt.
Embryonen für Forschungen sind zu Tausenden in Tiefkühlschränken
vorhanden. Die befruchteten Eier, die nicht genutzt wurden, müssten
nur von ihren Eltern zu Forschungszwecken freigegeben werden..
Größte medizinische Hoffnungen richten sich heute auf die
so genannte Stammzellenforschung. Die erste Zelle, die bei der Verschmelzung
von Samen- und Eizelle entsteht, und die embryonalen Zellen, die durch
die ersten Zellteilungen entstehen, sind universelle Zellen, die man als
totipotent bezeichnet, weil sich aus ihnen ein ganzer Mensch entwickeln
kann. Totipotente embryonale Stammzellen (ES Zellen) sind also ein ganz
besonderes Material. Weltweit wird schon mit so genannten EG Zellen (fötalen
Keimbahnzellen) sowie mit pluripotenten (gewebebildenden Zellen) und mit
organspezifischen Stammzellen experimentiert.
Diese Zellarten können aus Föten, aus Nabelschnur und Plazenta
bzw. aus Gewebe von Erwachsenen entnommen werden. Diese Zellen können
sich vielfältig entwickeln, z. B. zu Nervenzellen, Hirnzellen, Hautzellen,
Herzzellen usw. Durch diese Zellen könnten viele Krankheiten geheilt
werden, durch gezüchtete Bauchspeicheldrüsen könnten Diabetiker
wieder Insulin produzieren, Nervenzellen könnten Lähmungen heilen
usw. Stammzellen sind auch für die Entwicklung von Medikamenten wichtig.
Damit werden Versuche an Tieren und Menschen vermieden.
Unter therapeutischem Klonen versteht man die Möglichkeit Stammzellen
dem frühen Embryo zu entnehmen, sie einzufrieren und sie gegebenenfalls
Jahre oder Jahrzehnte danach wieder aufzutauen. Die so gewonnenen totipotenten
Zellen sind mit dem erkrankten Menschen genetisch identisch und könnten
körpereigenes Ersatzgewebe liefern. Damit kommt es zu keiner Abstoßung
von Zellen.
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Eizellen in einem Reagenzglas
befruchtet und im Achtzellstadium auf Defekte untersucht. Liegt keiner
vor, wird der Embryo der Frau eingepflanzt, ansonsten wird er vernichtet.
Klonen von Menschen
Theorie
Ein kleines Molekül hat vor zwei Jahren die Erforschung adulter
Stammzellen einen großen Schritt vorangebracht: US-Wissenschaftler
gaben den Wachstumsfaktor Thrombopoetin zu Knochenmark-Stammzellen, die
sie in Kultur hielten. Die Zellen vermehrten sich und waren selbst noch
nach vier Monaten in der Lage, das volle Spektrum menschlicher Blutzellen
zu bilden. Zuvor konnten solche blutbildenden Stammzellen nur vier Wochen
außerhalb des Körpers am Leben gehalten werden.
Knochenmark-Stammzellen halten damit aber einen einsamen Rekord: Andere
Stammzellen von erwachsenen Menschen lassen sich in Kultur bisher weder
leicht vermehren, noch in unterschiedliche Zelltypen umwandeln. Und selbst
Blutstammzel-len lassen sich bisher nicht in größeren Mengen
in vitro erzeugen.
Unbegrenzte Teilungsfähigkeit, einfache Züchtung in Kulturmedien
und die Fähigkeit, sich in jeden beliebigen Zelltypus zu verwandeln,
das sind jedoch Eigenschaften, die sich Zell- und Gewebezüchter für
die therapeutische Anwendungen solcher Zellen wünschen. Und bisher
erfüllen diese Eigenschaften nur embryonale Stammzellen.
Adulte Stammzellen sind flexibler als bisher vermutet. Dennoch wollen
Forscher auch adulte Stammzellen etwas flexibler machen. Schließlich
hätten solche Zellen den Vorteil, dass sie vom Immunsystem des Spenders
akzeptiert werden - was bei embryonalen Stammzellen nur gelingt, wenn
sie durch aufwendiges therapeutisches Klonen aus einer Zelle des Spender
hergestellt werden. Adulte Stammzellen haben zwar nicht mehr die Plastizität
der embryonalen Alleskönner, aber sie sind auch nicht so stark auf
bestimmte Zelllinien festgelegt, wie Forscher vor kurzem noch glaubten.
So hatten schwedische Wissenschaftler neuronale Stammzellen erwachsener
Mäuse in Hühner- und Mäuse-Embryonen transplantiert. Die
Nachkommen der fremden Zellen beteiligten sich am Aufbau von Herz, Leber,
Darm und Lunge der Empfänger. Auch menschliche Knochenmarkszellen
sind nicht nur auf die Bildung von Blutzellen festgelegt: US-amerikanische
Forscher spritzten solche Zellen in Schafsfeten. Dort bildeten sie unter
anderem Knorpelzellen, Adipozyten, Myozyten, Myokardiozyten und Thymuszellen.
Selbst Zellen mit neuronalen Merkmalen stammten von den Knochenmarkszellen
ab.
Glia aus embryonalen Zellen kann Axone myelinisieren. "Bisher lassen
sich solche Umwandlungen in vitro nicht nachvollziehen", erläuterte
der Neurobiologe Dr. Oliver Brüstle der "Ärzte Zeitung".
Brüstle setzt daher auf embryonale Stammzellen. Mit diesen konnten
er und Forscher von der Universität Bonn immerhin Ratten behandeln,
die durch einen Gendefekt unmyelinisierte Axone hatten. Den Wissenschaftlern
gelang es, aus embryonalen Stammzellen Vorläufer von Gliazellen zu
züchten, die sie den Ratten injizierten. In dem Tiermodell für
Multiple Sklerose bildeten die Glia-Vorläufer anschließend
Myelin um die Nervenfortsätze der Ratten.
So vielversprechend dieser Ansatz auch ist, noch gibt es Hürden,
bevor Menschen mit embryonalen Stammzellen behandelt werden können.
So müssen die Stammzellen mit einem geeigneten Cocktail an Wachstumsfaktoren
in die gewünschte Differenzierungsrichtung gelenkt werden.
Noch ist unklar, was beim Klonen mit den Zellen passiert
Ein Problem kann es dabei geben, wenn nicht alle behandelten Stammzellen
die erwartete Entwicklung vollziehen. Fehlprogrammierte oder unreife Stammzellen
können aber Teratome verursachen, wenn sie einem Erwachsenen injiziert
werden. Daher, so Brüstle, muss es gelingen, alle Zellen in die gewünschte
Richtung ausreifen zu lassen oder die therapeutischen Zellen von unreifen
zu trennen. "Eine Anreicherung von der-zeit meist 40 bis 50 Prozent
ist dabei noch keine Aufreinigung", stellt der Neurobiologe fest.
"Aber das ist nur ein technisches Problem". Immerhin ist es
Brüstles Team inzwischen gelungen, hochreine Gliazellen aus embryonalen
Stammzellen zu gewinnen.
Zum therapeutischen Klonen äußert sich Brüstle dennoch
vorsichtig. Eine Therapie, bei der Patienten embryonale Zellen erhalten,
die aus ihren Körperzellen geklont sind, sieht er vorerst nicht:
"Entscheidend ist es, Spenderzellen aus embryonalen Stammzel-len
zu gewinnen, auch wenn sie zunächst nicht genetisch identisch sind.
Therapeutisches Klonen wäre erst der zweite Schritt."
Brüstle glaubt aber, dass Forschung mit menschlichen Embryonen wichtige
Impulse für die Arbeit mit adulten Stammzellen liefert. Noch seien
die Prozesse unklar, die einen Zellkern beim Klonen wieder in einem embryonalen
Zustand versetzen. "Wenn wir aber diese Mechanismen kennen, können
wir sie auf adulte Zellen anwenden, um diese pluripotent zu machen. Dann
können wir die Arbeit an Embryonen umgehen."
Aus dieser Perspektive ist ein Molekül, das Knochenmark-Stammzellen
etwas länger leben lässt, vielleicht doch erst ein kleiner Schritt.
Berichte
Rom: Die italienischen Allgemeinärzte denken über ein
Disziplinarverfahren gegen den Gynäkologen Severino Antinori nach,
den Mann, der den ersten Menschen klonen möchte.
"Wenn es nötig ist, werde ich eine Dringlichkeitssitzung der
Ärztekammer anstrengen, damit das unvermeidliche Disziplinarverfahren
gegen Professor Antinori beschleunigt wird", sagte Mario Falconi,
Generalsekretär des Hausärzteverbandes Fimmg. "Ich bin
angewidert davon, dass jemand die Menschenwürde verletzen will, indem
er unverständliche medizinische Praktiken dazu einsetzt, um die verständlichen
Bedürfnissen einzelner zu erfüllen."
Greis will endlich Vater werden und sich dafür klonen lassen:
Sydney (Reuters) - In Australien will sich ein unfruchtbarer 84-jähriger
Mann klonen lassen, um endlich Vater zu werden. Er fühle sich jetzt
erwachsen genug, um die El-tern-Verantwortung zu übernehmen, sagte
der Witwer Frank Hansford-Miller am Dienstag im westaustralischen Perth.
"Ich freue mich nicht nur auf einen Sohn, sondern auch auf Enkelkinder",
sagte er. Hansford-Miller hat die australische Regierung aufgefordert,
mehr über das Klonen von Menschen herauszufinden. Auch er habe das
Recht, von der heutigen Technologie zu profitieren. Er fühle sich
nicht zu alt für eine Familiengründung, jogge täglich und
wolle noch 36 Jahre leben.
Hansford-Miller, bei dem vor vier Jahren Prostata-Krebs festgestellt
wurde, sagte, viele andere unfruchtbare Männern unterstützten
ihn. Australien habe Nachteile gegenüber Ländern wie Italien
und den USA, die sich mehr um das Klonen von Menschen kümmerten.
In Australien ist das Klonen von Menschen verboten. Nach Angaben von Wissenschaftlern
könnte ein Embryo auch aus den Stammzellen oder anderen Zellen eines
Mannes heranwachsen.
Die moralische Debatte um das Klonen von Menschen beeindruckt Hansford-Miller
nicht. Er werde der Welt einen Gefallen tun, sagte der ehemalige Privatlehrer
einer australischen Zeitung. "Es würde ein kleines, fröhliches
Kind werden. "Ich habe gute Gene."
Noch im Oktober [2000] will eine Sekte mit ihrer Klonfirma im Auftrag
eines amerikanischen Ehepaares starten. Oft sind religiöse Gruppen
oder Sekten dem technischen Fortschritt nicht allzu aufgeschlossen. So
werden viele der Möglichkeiten, die die Gentechnik bietet, erst einmal
abgelehnt. Aber in manche religiöse Anschauung ist die Technik bereits
eingebaut. Da kommen nicht nur die Götter mit Raumschiffen auf die
Erde, sondern experimentieren auch auf der Erde mit der Gentechnik, um
Leben entstehen zu lassen. Und eine solche Sekte, die schon seit 2 Jahren
ankündigt, Menschen klonen zu wollen, will nun den ersten Kunden
gefunden haben.
Klonen ohne Embryos
Britische Forscher planen, menschliches Ersatzgewebe zu klonen, ohne
dass dafür ein Embryo geopfert werden muss. Macht das den Weg frei
für das therapeutische Klonen ganz ohne ethische Bedenken?
Die Idee, Gewebe und Organe aus Körperzellen von Patienten zu züchten,
die dann als Transplantat ohne Probleme vom Immunsystem des Patienten
angenommen wer-den, klingt einfach zu verlockend - wenn nur die ethischen
Bedenken nicht wären.
Jetzt arbeiten Forscher der Firma Geron BioMed, die von den Schöpfern
des Klonschafs "Dolly" gegründet wurde, an einer neuen
Methode des so genannten therapeutischen Klonens, die weniger umstritten
sein könnte.
Zwar ist das Klonen aus Körperzellen seit Dolly nicht mehr neu,
bislang wurde aber immer mit entkernten Eizellen gearbeitet: In die Eizelle
pflanzten die Forscher zunächst die Körperzelle eines erwachsenen
Tieres ein. Es entwickelte sich ein Embryo, der zur Herstellung des gewünschten
Gewebes benötigt wurde. Einen Embryo quasi als menschliches Ersatzteillager
zu verwenden, stößt allerdings auf große ethische Bedenken.
Die neue Methode geht dagegen einen anderen Weg: Statt einer entkernten
Eizelle werden bereits entwickelte embryonale Stammzellen verwendet. Und
die lassen sich - ethisch relativ unbedenklich - als Zellkulturen in großer
Zahl im Labor züchten.
Soll Gewebe geklont werden, entnehmen Ärzte einem Patienten gesunde
Zellen und verschmelzen sie mit den Stammzellen eines Embryos. Die ursprünglichen
Chromosomen der Stammzellen werden zuvor entfernt. Die so manipulierten
Stammzellen, die sich später in jeden menschlichen Gewebetyp entwickeln
können, sind nun mit den Zellen des Patienten genetisch identisch.
Gelänge es Wissenschaftlern dann auch noch zu entschlüsseln,
welche Prozesse dafür verantwortlich sind, dass sich aus den Stammzellen
ganz bestimmte Zellarten entwickeln, könnten beispielsweise neue
Gehirnzellen gezüchtet werden.
Klonverbot
Europäisches Verbot des Klonens von Menschen tritt in Kraft. Ratifiziert
wurde es aber bislang nur von fünf Staaten
Möglicherweise wird Europa ein Bollwerk des Widerstands gegen das
Klonen von Menschen. Nachdem nach Griechenland, der Slowakei, Slowenien
und Spanien heute auch Georgien das Zusatzprotokoll zur Europäischen
Bioethik-Konvention über das Verbot des Klonens von Menschen ratifiziert
hat, wird es völkerrechtlich bindend und tritt für diese Länder
in Kraft. Unterzeichnet wurde es bislang von 24 weiteren europäi-schen
Staaten.
Die Europäische Bioethik-Konvention oder das Abkommen über
Menschenrechte und Biomedizin, die bereits in 6 Ländern (Dänemark,
Griechenland, San Marino, Slowakei, Slowenien und Spanien) wirksam ist
und von 22 Ländern unterzeichnet wurde, ist das erste internationale
Gesetz, das Menschen gegen den Missbrauch seitens der biomedizinischen
Forschung schützen und deren menschliche Würde und Identität
wahren soll. Die Prinzipien und Regeln müssen von den Unterzeichnerstaaten
in nationales Recht umgesetzt werden, denen es aber freisteht, strengere
Regelungen vorzusehen. Grundlage des Gesetzes ist, dass das Interesse
und Wohlergehen der Menschen Vor-rang hat vor Interessen der Gesellschaft
und der Wissenschaft.
Kernpunkte des Abkommens sind der Datenschutz für medizinische Informationen,
sowie das Recht der Menschen auf Einsicht in die über sie gesammelten
Daten, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Genoms, Gentests sind
nur für medizinische Zwecke erlaubt, Gentechnik darf zu präventiven,
diagnostischen oder therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, verboten
aber bleibt eine Veränderung der Keimbahn. Schon absehbar ist, dass
das Verbot, die In-virto-Fertilisation für die Auswahl des Ge-schlechts
des Kindes einzusetzen, nicht lange halten wird. Geregelt wird die medizinische
Forschung an Menschen, die ihr Einverständnis nicht mehr geben können.
Das ist ein Punkt der Deutschland nicht weit genug geht, weswegen das
Abkommen noch nicht unterzeichnet wurde. Die Aufzucht von menschlichen
Embryonen zu Forschungszwecken ist verboten, wenn wissenschaftlich mit
Embryos gearbeitet werden darf, dann muss ein entsprechender Schutz für
den Embryo sicher gestellt sein. Zu diesem Abkommen wurden weitere Zusatzprotokolle
erarbeitet, die die Organtransplantation, den Embryonenschutz und die
Humangenetik näher regeln.
Das Zusatzprotokoll über das Klonen verbietet "jeden Eingriff
mit dem Ziel, ein menschliches Wesen zu schaffen, das identisch mit einem
anderen toten oder lebendi-gen menschlichen Wesen ist". Identisch
wird dabei als "genetisch identisch" definiert. Ausnahmen sind
keine vorgesehen. Das Verbot wird dadurch begründet, dass "die
Instrumentalisierung der Menschen durch die willentliche Erschaffung von
genetisch identischen Menschen im Gegensatz zur menschlichen Würde
steht und daher einen Missbrauch der Biologie und Medizin darstellt".
Überdies würden ernsthafte Probleme medizinischer, psychologischer
und sozialer Natur für die Betroffenen aus einem solchen Eingriff
folgen.
Voraussehbar allerdings ist, dass außerhalb Europas auch menschliche
Embryos geklont werden. Schon jetzt werden Haustiere geklont, wenn jemand
ein Kind verloren hat, dann könnte der Weg zum Klonen auch nicht
weit sein. Noch halten sich ja viele europäischen Regierungen den
Rückzug offen und haben nur unterzeichnet oder noch nicht einmal
das gemacht. Die Frage ist, ob es überhaupt in Europa zu einer einheitlichen
Regelung kommen wird..
Cornelia
Donner, Sandra Filler, Karin Huber, Susanne Hörburger
Stellungnahme der Kirche
Je mehr wir für dieses Projekt recherchiert haben, umso schwieriger
scheint es uns, die verschiedenen Meinungen über dieses Thema der
katholischen Kirche zusammen zu fassen.
Die Meinung der Bischöfe wurde als gesetzliche Regelung der "extrakorporalen
Befruchtung" bei der Bischofskonferenz am 6. April 1990 festgelegt.
In dieser Erklärung steht geschrieben:
"Die dringend notwendige gesetzliche Regelung der Anwendungsmöglichkeiten
der neuen Fortpflanzungstechnologie, insbesondere der In-vitro-Fertilisierung,
wird derzeit auch in unserem Land vorbereitet. Aus großer Sorge
um damit in Zusammenhang stehende sittliche Fragen hat die Kongregation
für die Glaubenslehre am 10. März 1987 eine Instruktion veröffentlicht,
die den Standpunkt der Kirche darstellt und begründet.
Wir richten die dringende Bitte an den Gesetzgeber, möglichst bald
gesetzliche Rege-lungen zu erlassen, die die Grundrechte der Person und
der Familie im Zusammenhang mit den Methoden der künstlichen Befruchtung
und der Gentechnik in gebührender und klarer Weise schützen.
Wir erachten es als äußerst dringend, dass insbesondere die
Tötung von Embryonen, auch im Rahmen einer I.v.F., Versuche an und
mit ihnen, die Anlegung von Samen- und Embryobanken, sowie die Befruchtung
post mortem, die heterologe Besamung und Eizellenspende, die Befruchtung
lediger Frauen und Mietmütter gesetzlich untersagt.
Außerdem müssen jene, die durch künstliche Befruchtung
geboren werden, in allen ihren Grundrechten sowie jeder andere Mensch
auch vom Staat geachtet und geschützt werden. Dazu gehört neben
dem Schutz des Lebens auch das Wissen um die eigene Herkunft.
Empfehlenswert schiene uns auch eine Neuregelung des Adoptionswesens.
Dadurch könnten viele Abtreibungen vermieden und der Kinderwunsch
leichter erfüllt werden."
Die katholische Glaubensgemeinschaft hebt die grundlegenden Werte der
Ehe hervor. Um der Würde eines Menschen zu entsprechen, müssen
- nach Aussage der Kirche - die beiden Sinngehalte der Sexualität
(liebende Vereinigung und Fortpflanzung) immer zusammen bleiben. Der werdende
Mensch darf also nicht als Produkt eines Eingriffs medizinischer Techniken
gewollt oder empfangen werden.
Die homologe
künstliche Befruchtung (Keimzellen von Ehegatten) ist zwar nicht
vor all der ethischen Negativität belastet, die man in der außerehelichen
Fortpflanzung vorfindet, doch bleibt auch sie unerlaubt.
In den Augen der katholischen Kirche darf vom Gesetz her nicht die Spende
von Keimzellen zwischen Personen zugelassen werden, die nicht legitim
verheiratet sind. Auch eine Besamung "post mortem" (nach dem
Tod des Keimzellenspenders) und die Ersatzmutterschaft sollten gesetzlich
untersagt sein.
Kardinal Ratzinger: "Ein Kind darf nicht produziert werden!"
Bernadette Gobber und Isabella Schähle
Gesetzliche Bestimmungen in Österreich
(1. Jänner 1986)
Artikel I
§ 1. Das Einsetzen eines Embryos in eine fremde Gebärmutter
und das Einsetzen las-sen (Leihmutterschaft) sind verboten.
§ 2. Jede entgeltliche und unentgeltliche Verwertung eines lebenden
oder toten Emb-ryos oder eines Teils desselben ist untersagt.
§ 3. An einem lebenden Embryo dürfen keine Veränderungen
vorgenommen werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie als therapeutische
Maßnahme für den leben-den Embryo als notwendig erachtet werden.
Über die Notwendigkeit entscheiden Einrichtungen, die vom Bundesministerium
für Gesundheit und Umweltschutz im Ein-vernehmen mit dem Bundesministerium
für Wissenschaft und Forschung dafür in besonderer Weise bestimmt
werden.
Artikel II
§ 4. (1) Wer den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zuwiderhandelt,
ist mit Frei-heitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Erfolgt die Begehung
der Tat gewerbsmäßig (§ 70 StGB), ist eine Freiheitsstrafe
bis zu 3 Jahren zu verhängen.
(2) Ist der Täter ein Arzt, so ist er mit Freiheitsstrafe bis zu
3 Jahren, wenn er aber die Tat gewerbsmäßig (§ 70 StGB)
begeht, von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.
Sonja Eggertsbeger, Eva König, Johanna Wöß
Zusammenfassung
In Europa bleiben etwa 10 bis 20 % aller Ehepaare ungewollt kinderlos.
Die Ursache der Sterilität ist ungefähr gleichmäßig
auf beide Geschlechter verteilt. Bei einem Drittel der Frauen ist die
Sterilität auf eine gestörte Funktionsfähigkeit der Eileiter
zurückzu-führen. In diesen Fällen kann die In-vitro-Fertilisation
mit anschließendem Embryotransfer dazu dienen, den Ehepartnern den
Kinderwunsch zu erfüllen. Bei der künstlichen Befruchtung werden
nach Einstich in den Unterbauch der Frau mit einer Hohlnadel Eizellen
abgesaugt, in eine Petri-Schale gebracht und, je nach Reifegrad, drei
bis fünf Stunden später mit dem Samen des Ehemanns befruchtet.
Hierauf kommt es zur Teilung der Zellen. Ungefähr 48 bis 60 Stunden
nach Eizellengewinnung werden die befruchteten Eizellen im Vier- bis 16-Zellstadium
über einen Katheter in den Uterus der Mutter zurückgesetzt.
Wenn nicht alle befruchteten Eizellen beim ersten Transfer mit übertragen
werden können, stellt sich die ethisch und rechtlich bedeutsame Frage,
was mit den überzähligen Embryonen geschieht. Dies betrifft
insbesondere die Fragen des Einfrierens und der Forschung mit Embryonen.
Vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an handelt es sich
um artspezifisches menschliches Leben, dem ein moralischer Status zukommt.
Die befruchtete Eizelle darf deshalb nicht zum Objekt gemacht werden.
Die Verwendung zu reinen Forschungszwecken ist nur dann zulässig,
wenn die Ziele klar definiert worden und direkt klinisch relevant sind.
Embryo-nen dürfen nicht für Forschungszwecke verwendet werden,
die auf eine geplante Menschenzüchtung hinauslaufen und dem Menschen
seine Individualität nehmen, z. B. Klonen, Bildung von Chimären
und Tier-Mensch-Hybriden.
Summary
In Europe about ten to twenty per cent of all married couples remain
without children, although they would want some. The reasons for sterility
are equally distributed among both sexes. Among a third of women sterility
is caused by a fault in the functioning of the tubes. In these cases in-vitro-fertilization
with the ensuing embryo transfer can lead to the desired pregnancy. For
artificial procreation ova must be suck off the ovarium by punctioning
the lower stomach area with a hollow needle and putting them into a cul-ture
vessel. After 3 to 5 hours they were fertilized by semen of the marital
partner. Now the cells start dividing. After about 48 to 60 hours the
4 to 16 cell-embryo is implanted by a catheter into the womb of the mother.
In case not all fertilized ova can be trans-ferred, the ethically and
iuridically relevant question is raised, what to do with them. This concerns
especially the questions of kryoconserving and embryo research. At the
point of the fusion of human gametes specific human life with moral status
has been created. The fertilized ovum must turn into an object. Their
use for sole aim of research is only permitted when the targets are clearly
defined and of direct clinical relevance. Embryos must not used for research,
planning human breeding and depriving man of his individuality, such as
cloning and producing chimaeras and animal-man-hybrides.
Projektteams: Schülerinnen des III A Jg. der HLW Riedenburg, Bregenz:
Brigitte Berchtold, Cornelia Donner, Sonja Eggertsberger, Sandra Filler,
Regina Gantner, Bernadette Gobber, Alexandra Gosch, Susanne Hörburger,
Karin Huber, Kersten Kloser, Eva König, Bianca Markowitz, Isabella
Schähle, Sonja Spiegel, Nadja Steffenhagen, Bernadette Steurer, Eva
Voit und Johanna Wöß
Projektbegleitung: Prof. Mag. SILVIA ÖLLER, Bregenz
2001
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