GENETIK |
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DNA im Fokus (1) |
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DNA im Fokus - Analyse EinleitungMit der Entdeckung von hochvariablen Bereichen im menschlichen Erbgut wurde im Jahre 1985 durch den britischen Genetiker Alec Jeffreys die Grundlage für die heute mittlerweile als Standard geltende Analyse der DNA geschaffen. Diente die Bestimmung dieser von Mensch zu Mensch unterschiedlichen DNA-Abschnitte vor 24 Jahren noch dazu, einen Einwanderungsfall in Großbritannien zu klären, so revolutionierte dies unter der Bezeichnung "genetischer Fingerabdruck" die forensische Spurenanalytik um ein Vielfaches. Der genetische Fingerabdruck zählt nun zum Standardrepertoire der kriminalistischen Beweisführung, da es aufgrund der individualspezifischen Eigenschaft bestimmter Sequenzen in der DNA möglich ist, Personen sicher zu identifizieren, an einem Tatort aufgefundenes Spurenmaterial diesen zuzuordnen und somit eine erfolgreiche Straftatenverfolgung zu sichern. Dabei kommt der genetische Fingerabdruck vor allem bei der Aufklärung besonders schwerer Delikte wie Mord und Vergewaltigung zur Anwendung, deren Begehung sogar jahrzehntelang zurückliegen kann. Er dient aber auch dazu Personen zu entlasten, die bisher der Straftat verdächtigt werden und unter Umständen schon verurteilt worden sind. Trotz der kriminalistischen Bedeutung war der genetische Fingerabdruck lange Zeit rechtlich umstritten und Gegenstand vieler Diskussionen, die dessen Verfassungsmäßigkeit zum Thema hatten. Die Kritiker dieser besonderen Art der Identitätsfeststellung konstatierten dabei, dass mit der DNA-Analyse das Potential bestehe den Einzelnen über seine genetischen Anlagen auszuforschen und ihn zu einem "gläsernen Menschen" zu formen, was dem Staat einen ungehinderten Blick in dessen Persönlichkeit gewähren lässt. Aus diesem Grund ergab sich die Notwendigkeit nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, um den genetischen Fingerabdruck mit der Verfassung zu vereinbaren. Hierbei gab und gibt es regelmäßig Gesetzesänderungen, die sich dabei an der zunehmenden Ausweitung der DNA-Analyse aufgrund technischer Neuerungen orientiert haben. Das im Jahr 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse stellt dabei die jüngste, jedoch mit Sicherheit nicht die letzte Reglementierung dieser Art dar, was der Blick auf die neuesten medizinischen Entwicklungstendenzen aus dem Bereich der Genetik offenbart. Neben einem individualspezifischen Identifizierungsmuster birgt die DNA weitaus mehr Informationen, die für die Strafverfolgungsbehörden von Interesse sein könnten. In der vorliegenden Arbeit soll ein Überblick darüber erfolgen, welche wissenschaftlichen Informationen mit einer Analyse der menschlichen DNA derzeit erhoben werden können und welche sich davon für den Bereich der Kriminalistik verwenden lassen. Im Anschluss wird in diesem Zusammenhang geprüft, ob diesen Neuerungen etwaige verfassungsrechtliche Grenzen entgegenstehen. Doch zunächst wird einleitend auf den biochemischen Aufbau der DNA eingegangen und die generelle Bedeutung der DNA-Analyse aus medizinischer und kriminalistischer Sicht beleuchtet. Anmerkungen und Abkürzungen: DesoxyriboNukleinSäure (DNS) ist die deutsche Abkürzung. Häufiger wird die englische Abkürzung "DNA" (DeoxyriboNukleicAcid) verwendet.
Aus: Tom Winterfeld: DNA - im Fokus der Kriminalistik VDM Verlag Dr. Müller (gekürzt) |
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