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GENETIK

DNA im Fokus (5)

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DNA im Fokus - Einleitung
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DNA im Fokus - Nutzung
DNA im Fokus - Typisierung

Zusammenfassung

Die menschliche DNA eine enthä eine Vielzahl von Informationen, die der Wissenschaft von unschätzbarem Nutzen ist. Gewährt sie der Medizin Einblicke über die genetischen Entstehungsursachen diverser Krankheiten, um dann gezielte Behandlungsmaßnahmen zum Erhalt der menschlichen Gesundheit und Lebensqualität vorzunehmen, so konnte sie besonders in der Kriminalistik eine beispielslose Erfolgsgeschichte in Form des genetischen Fingerabdrucks für sich verbuchen. Seit der Einrichtung der DNA-Analyse-Datei 1998 beim Bundeskriminalamt kam der forensischen DNA-Analyse noch mehr Bedeutung zu, was sich in dem starken Anstieg der Straftatenaufklärung seitdem widerspiegelt. So konnte beispielsweise der spektakuläre Mord an dem Modedesigner Rudolph Moshammer Anfang 2005 binnen 48 Stunden aufgeklärt werden. An dem Kabel, mit dem die Erdrosselung durchgeführt wurde, befanden sich zellkernhaltige Hautzellen des Täters, die es den Rechtsmedizinern ermöglichten, ein DNA-Profil zu erstellen und dieses dann mit dem Bestand der DAD zu vergleichen. Aufgrund dessen, dass von dem Täter bereits wegen anderer Delikte ein DNA-Muster gespeichert war, konnte dieser mit dem Mord an Moshammer in Verbindung gebracht werden, was durch ein späteres Geständnis auch bestätigt wurde.

Dennoch gibt es wie bereits erläutert auch diverse Problemfälle, wo sich die molekulargenetische Untersuchung von Spurenmaterial besonders schwierig gestaltet, da entweder nicht genügend zellkernhaltiges Ausgangsmaterial vorhanden ist oder dieses zu lange Umwelteinflüssen ausgesetzt war, so dass die DNA abgebaut wurde. In solchen Fällen kann zwar die Analyse von mtDNA oder Y-chromosomaler DNA Abhilfe herangezogen werden, trotzdem erzielen diese Nachweismethoden nicht den Beweiswert einer Kern-DNA-Analyse. Hat man dennoch ein aussagefähiges DNA-Identifizierungsmuster aus einer unbekannten Tatortspur gewinnen können, so stellt sich zudem die Frage, wem diese Spur zuzuordnen ist. Unproblematisch wäre dies bei einem konkret Verdächtigen, der anhand von Zeugenaussagen mit der jeweiligen Tat in Verbindung gebracht wurde. Fehlen derartige Aussagen bzw. sind diese nicht sehr aussagekräftig, so kann ein Datenabgleich mit der DAD des BKA weiterhelfen. Allerdings muss das DNA-Muster des in Frage kommenden Täters dazu bereits aufgrund anderer Delikte abgespeichert worden sein. Ist dies nicht Fall, kann eine DNA-Reihenuntersuchung durchgeführt werden, bei der einer Vielzahl von bestimmten Personen DNA-haltiges Zellmaterial entnommen wird. Die Betroffenen wurden dabei anhand entsprechender Tätermerkmale ausgesucht, welche im Zuge der kriminalistischen Ermittlungsarbeit herausgearbeitet wurden. Führt auch diese Methode nicht zum Ermittlungserfolg, so gibt es seit der fast vollständigen Entschlüsselung des menschlichen Genoms die Überlegung, ob die Analyse der nicht kodierenden DNA-Bereiche, die bislang keine persönlichen Informationen der untersuchten Person preisgibt, nicht auch auf die kodierenden Abschnitte ausgeweitet werden soll, um so persönlichkeitsrelevante Anhaltspunkte wie das äußere Erscheinungsbild, definierte Krankheiten oder spezielle Charaktereigenschaften sowie Verhaltensweisen über den Spurenleger und möglichen Täter zu gewinnen. Wie zuvor ausführlich dargestellt gibt es mittlerweile einige viel versprechende Verfahren, welche die Bestimmung solcher Merkmale mit einer gewissen Sicherheit realisieren können und in Form eines "genetischen Phantombildes" für die Ermittlungsbehörden zu Fahndungszwecken von Bedeutung sein könnten.

Während bei dem individualspezifischen DNA-Identifizierungsmuster, der Bestimmung des Geschlechts und der äußerlichen Merkmalen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, so würde die genanalytische Feststellung von Erbkrankheiten und Krankheitsveranlagungen sowie von Charaktereigenschaften, die besonders schützenswerte persönliche Eigenschaften darstellen, nur schwer mit dem Interesse an einer erfolgreichen Strafverfolgung zu rechtfertigen sein. Vor allem das bestehende Missbrauchsrisiko und die psychischen Folgen bei einer Bekanntgabe dieser sensiblen Daten stehen hierbei zur Debatte. Die vollständige Genomanalyse, die es erlaubt ein umfassendes Persönlichkeitsprofil aus der Erbinformation zu erstellen, wäre zwar für die Kriminalisten von unschätzbarem Wert, ist aber mit der Garantie der Menschenwürde nicht zu vereinbaren.

Im Ergebnis ist die Ausweitung der forensischen DNA-Analyse in der Bundesrepublik Deutschland derzeit rechtlich nicht zulässig, da die menschliche DNA hier nur auf die Bestimmung des Identifizierungsmusters und des Geschlechts hin untersucht werden darf.

Verfolgt man jedoch die sukzessiven Änderungen in den rechtlichen Bestimmungen seit der bundesweiten Einführung der DNA-Analyse im Jahr 1990, so kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass auch die gegenwärtige Gesetzeslage nicht lange Bestand haben wird. Sind die technischen Voraussetzungen erst einmal so weit ausgereift, dass sie für Fahndungszwecke gesicherte Informationen gewährleisten und diese dann auch erfolgreich in einem Präzedenzfall umgesetzt werden konnten, lässt die Überlegung nach einer weiteren rechtlichen Ausweitung sicher nicht länger auf sich warten.

Während britische Forscher in Zusammenarbeit mit Scotland Yard bereits seit Jahren ohne gesetzliche Grundlage Fahndungsbilder erstellen, die auf genetische Informationen basieren, wurde in den Niederlanden 2003 das weltweit erste Gesetz erlassen, was den Ermittlungsbehörden erlaubt, biologisches Spurenmaterial auf die ethnische Abstammung des Spurenlegers hin zu untersuchen und, wenn es technisch realisierbar ist, auch dessen äußerlichen Körpermerkmale zu bestimmen.

Aus: Tom Winterfeld: DNA - im Fokus der Kriminalistik VDM Verlag Dr. Müller (gekürzt)
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